So ein Steuereintreiber hat’s auch nicht leicht!

25. Jan 2016 | Blog

VON Josef Obergantschnig

Das aktuelle Zinsniveau befindet sich auf historischen Tiefständen. Für Staaten ist das prinzipiell positiv, da die Zinsbelastung für den stetig steigenden Schuldenberg dadurch nicht ausufert. Insofern grundsätzlich eine gute Sache, sollte man meinen. In der Schweiz ereignen sich allerdings eigenartige Dinge. Das negative Zinsniveau konfrontiert die Behörden in der Schweiz auch mit Problemen. Die Schweizer konnten sich bisher bei rascher Begleichung der Steuerschuld einen Skonto in der Höhe von bis zu 2% abziehen. Nachdem die „risikolosen“ Veranlagungsformen völlig unrentabel bzw. sogar negativ verzinst sind, haben viele Schweizer davon Gebrauch gemacht. Wo findet man in diesen Zeiten eine Veranlagungsvariante, die risikolos 2% Ertrag abwirft?

 

Des einen Freud, des anderen Leid! Die Kantone, also die Steuereintreiber, stehen mit der frühzeitigen Steuerzahlung vor dem „Problem“, selbst das Geld zu negativen Zinsen parken zu müssen. Die Kantone müssen seit rund einem Jahr auf Guthaben bei der Schweizerischen Notenbank von mehr als 10 Millionen Franken einen Strafzins in der Höhe von 0,75% bezahlen. Der Skonto hingegen kam noch aus einer Zeit, wo dem Bürger der „Zinsentgang“ bei vorzeitiger Zahlung abgegolten wurde.

 

Aufgrund dieser Problematik müssten die Kantone eine möglichst späte Begleichung der Steuerschuld anstreben. Im Zuge dessen wurden die Vergütungszinssätze teilweise markant herabgesetzt. Der innerschweizer Kanton Zug zog im Dezember die Notbremse und senkte den Guthabenzins auf Null. Durch diesen Schritt würde sich Zug pro Jahr 3,1 Millionen Franken einsparen. Durch die hoffnungslos veraltete Finanzsoftware entsteht allerdings ein anderer Gefahrenherd. Es kann nur ein Zinssatz berechnet werden, der sowohl für Guthaben als auch für Steuerschulden herangezogen wird. Insofern wurden auch die Verzugszinsen auf Null gesenkt. Das könnte dazu führen, dass Bürger ihre Steuern möglichst spät bezahlen. Und genau darin liegen auch die Gefahren der gegenwärtigen Entwicklung. Eine Änderung der Lebensumstände oder eine stetig steigende Steuerschuld bei entsprechenden Stundungen können zu Zahlungsausfällen führen. Erst im Jahr 2020 soll durch die Einführung einer neuen Software das Problem behoben werden! Das Abgleiten in den Negativ-Zinsbereich war vor einigen Jahren noch ein „akademisches“ Hirngespinst und undenkbar! Man sieht an diesem Beispiel wieder einmal, wie sehr man sich täuschen kann!

 

Aus steuertechnischer Sicht können allerdings auch hohe Zinsniveaus durchaus zu Problemen führen. In Kroatien wurde durch das „Einfrieren“ von Sparguthaben und Termingeldern der durch den Jugoslawien-Krieg entstandene Liquiditätsbedarf gestillt. Den Bürgern wurde als „Entschädigung“ sogenannte „Frozen Deposits“ übertragen. Dabei handelte es sich um Null-Kupon-Anleihen des Staates mit einer möglichst langen Restlaufzeit. Diese Zero-Bonds konnten auch zur Zahlung der Steuerschuld herangezogen werden. Es wurde allerdings nicht der Barwert der Anleihe sondern der Nominalbetrag als Referenzgröße herangezogen. Vor rund 10 Jahren war das Zinsniveau in Kroatien bei 6-7%. Durch die Begleichung der Steuerschuld mittels „Frozen Deposits“ war es also legal möglich, die Steuerschuld zu halbieren. Durch die „Berechnungsmethodik“ wurden die laufend bezahlten Steuereinnahmen des Staates drastisch reduziert. Demgegenüber stand dafür aber auch eine Reduzierung der Staatsschulden. Der Steuerzahler musste also 50 Geldeinheiten (Marktwert der Zero-Bonds) bezahlen – diese 50 Geldeinheiten führten zu einer Reduktion von 100 Geldeinheiten (Nominalwert der Zero-Bonds) an Staatsschulden (Schulden an den Bürger).

 

Diese Beispiele verdeutlichen, dass auch Steuereintreiber gefordert sind, sich dem Umfeld anzupassen und auch bei der Festlegung von Regularien durchaus mit Bedacht und Weitsicht vorzugehen.

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