Cum-ex Dividendengeschäfte – Der Staat wird abgezockt!

04. Mär 2016 | Blog

VON Josef Obergantschnig

Die deutschen Banken haben ein Schlupfloch gefunden, systematisch das Steuersystem auszunutzen und damit den Staat abzuzocken! Die sogenannte cum-ex-Strategie wurde über viele Jahre zur gängigen Praxis und wurde erst vor wenigen Jahren vom Gesetzgeber unterbunden. Die deutsche Finanzmarktaufsicht fordert die Kreditwirtschaft auf, derartige Geschäfte für den Zeitraum 2000 bis 2012 offenzulegen. Ausschlaggebend dafür könnte die Bekanntgabe der Insolvenz der Maple Bank sein, die im Zuge der Cum-ex-Geschäfte eine Steuerschuld nicht begleichen kann und nun auch ein Fall für die Einlagensicherung ist. Laut Einschätzung der Bafin könnte die Zahl der involvierten Finanzinstitute bei mehr als 120 liegen.

 

Im Rahmen dieses Blogbeitrags möchte ich die Funktionsweise dieser Cum-Ex-Geschäfte darlegen. Durch Geschäfte rund um den Dividendenstichtag konnte bis 2012 mithilfe einer doppelten Steuergutschrift und nur einer Steuerbelastung das System gezielt ausgenutzt werden. Für das „Spiel“ benötigt man 3 Parteien (Aktionär, Leerverkäufer, Käufer). Um die Abläufe zu vereinfachen, werden die Zahlungsströme (cum Div = vor Dividendenzahlung, ex-Div = nach Dividendenzahlung) dargestellt.

 

Abbildung: Schematischer Ablauf Cum-Ex-Geschäfte

Quelle: Eigene Darstellung

 

Der Aktionär besitzt Unternehmensanteile vom Unternehmen XY und ist dividendenberechtigt. Vor der Dividendenzahlung verkauft der Leerverkäufer Aktien an den Käufer zum Gegenwert von EUR 100,0. Die Lieferung muss erst zwei Tage später erfolgen. Der Käufer hat Anspruch auf Aktien und Dividenden. Am Tag der Dividendenausschüttung bekommt der Aktionär EUR 10,0 ausgeschüttet und muss davon EUR 2,5 Kapitalertragssteuer abliefern. Er erhält von der Depotbank eine Bescheinigung, dass unter speziellen Umständen die Steuer zurückgeholt werden kann. Nach der Dividendenzahlung verkauft der Aktionär seine Anteile an den Leerverkäufer, der wiederum die Aktien direkt an den Käufer weiterreicht. Nachdem die Aktien bereits ex-Dividende, also mit Kursabschlag handeln, muss der Leerverkäufer den Käufer die „Dividende“ in Form einer Ausgleichszahlung abgelten. Der Dividendenausgleich erfolgt Netto – der Käufer bekommt demnach EUR 7,5 überwiesen. In Summe erhält der Käufer EUR 97,5 (Aktien im Gegenwert von EUR 90,0 + Dividendenausgleich in der Höhe von EUR 7,5). Die „offenen“ EUR 2,5 kann er sich im Rahmen einer Steuergutschrift zurückholen. Im Anschluss daran verkauft der Käufer die Aktien wieder an den Aktionär zum Kurs von EUR 90,0. Damit entsprechen die rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse wieder dem Ausgangspunkt.

 

Durch diese Transaktionsvorgänge wurde EINMAL Kapitalertragssteuer dem Staat abgeführt und ZWEIMAL Kapitalertragssteuer rückgeführt. Diese Gesetzeslücke war bis 2012 „legal“ und wurde erst danach vom Gesetzgeber geschlossen. Den einstigen Aktivisten drohen jetzt hohe Steuernachzahlungen. Laut Schätzungen sind dem Fiskus durch die systematische Vorgehensweise EUR 10 Milliarden durch die Lappen gegangen. Geschäftsmodelle, deren Grundlage das systematische Abzocken des Staates darstellt, sind nicht zukunftsträchtig! Sofern die Steuern nachbezahlt werden, hält sich der Schaden in Grenzen – in Anbetracht des niedrigen Zinsniveaus ist der Steuerstundungseffekt durchaus zu verschmerzen!

 

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