Direkte Demokratie als Allheilmittel?
06. Jul 2018 | Blog
VON Daniel Kupfner
Der Ruf nach mehr „direkter Demokratie“ wird in den letzten Jahren immer lauter. Dies gilt sowohl in Österreich, als auch in anderen Ländern. Oft heißt es, die Menschen seien politikverdrossen und die Demokratie stecke in einer Krise. Doch ist es wirklich die Demokratie, die in einer Krise steckt oder sind es die abbildenden Repräsentanten – also die Politiker und die Parteien? Als ein möglicher Ausweg werden oft die Stärkung der direkten Demokratie und die Mitbestimmung des Volkes genannt.
Doch was bedeutet direkte Demokratie? In der Regel stimmt dabei das Volk über politische Sachfragen ab. Die Ausgestaltung der einzelnen Instrumente der direkten Demokratie kann von Staat zu Staat aber stark differieren. In Österreich gibt es drei direktdemokratische Instrumente: Die Volksabstimmung, die Volksbefragung und das Volksbegehren. Bei der Volksabstimmung legt der Nationalrat dem Volk einen Gesetzesentwurf oder eine Verfassungsänderung zur Abstimmung vor. Bei der Volksbefragung verhält es sich im Grunde nach gleich, im Gegensatz zur Volksabstimmung ist das Ergebnis aber nicht bindend. Mit dem Volksbegehren kann das Volk (bei entsprechender Anzahl an Unterschriften) die Behandlung eines Gesetzesvorschlags im Nationalrat verlangen. Bisher gab es zwei Volksabstimmungen in der zweiten Republik: Zwentendorf und EU-Beitritt und eine einzige bundesweite Volksbefragung: Wehrpflicht. Die Liste der Volksbegehren ist da schon wesentlich länger und die letzten beiden Begehren (genauer gesagt waren es Unterstützungserklärungen für die anstehenden Volksbegehren) verzeichneten dabei einen großen Zulauf (Don`t smoke und Frauen-Volksbegehren).
Als Vorbild in puncto direkter Demokratie (oder eigentlich halbdirekter bzw. plebiszitärer Demokratie) wird immer wieder die Schweiz genannt. Sie ist jenes Land, welches von allen Demokratien die weitreichendsten direktdemokratischen Elemente aufweist. Erst vor knapp vier Wochen waren die Schweizer Bürger und Bürgerinnen dazu aufgerufen, über das herrschende Geldsystem bzw. die Einführung eines neuen Systems abzustimmen (Vollgeld-Initiative). Eine Abstimmung mit enormer Tragweite und kaum absehbaren Folgen (weder positiv noch negativ). Aufgrund der sehr komplexen Thematik des Geldsystems und der nicht sicher scheinenden Auswirkungen, haben die Schweizer gegen die Initiative (75,7% Nein) und für den Status Quo gestimmt. Ein nachvollziehbares Ergebnis, wie ich finde, v.a. in Anbetracht der möglichen wirtschaftlichen Folgen.
Im Zuge meiner Recherchen habe ich mir die eidgenössischen Volksabstimmungen der letzten Jahre angesehen und bin dabei auf einige überraschende Ergebnisse gestoßen. So haben die Schweizer u.a. gegen die Abschaffung der Radio- und Fernsehgebühren, gegen ein bedingungsloses Grundeinkommen, gegen eine Erbschaftssteuerreform (Besteuerung v. Millionen-Erbschaften) und gegen eine sechste Woche Urlaub für alle gestimmt.
Stellen Sie sich vor, wir hätten in Österreich über die Abschaffung der GIS-Gebühren, der Einführung einer Erbschaftssteuer ab einer Million Euro oder einer zusätzlichen sechsten Urlaubswoche abgestimmt. Ich glaube nicht, dass die Ergebnisse ident mit denen der Schweiz gewesen wären. Ich habe den Eindruck, die Schweizer agieren dbzgl. mit einem besonnenen Weitblick und lassen sich nicht von populistischen Forderungen beeinflussen. Auch erscheint es so, dass sie persönliche und egoistische Interessen hinten anstellen. Wie sehen Sie das, werter Leser? Sind wir in Österreich bereits reif für dieses mächtige Instrument?
Meiner Meinung nach ist die Gefahr sehr groß, mit seiner Stimme der Versuchung zu erliegen, den politisch handelnden Personen einen Denkzettel zu verpassen und sachlich fundierte Entscheidungen hintanzustellen. Für mich ist es, ehrlich gesagt, auch nur schwer vorstellbar, dass nicht die eigene Nutzenmaximierung dem allgemeinen Wohl voran gestellt wird. Generell sind diverse Themengebiete aufgrund der globalisierten Welt derart komplex, dass alle Facetten und Folgen einer Entscheidung kaum greifbar sind und sie sich nicht auf ein einfaches „Ja“ oder „Nein“ reduzieren lassen. Zusätzlich ist zu berücksichtigen, dass Volksentscheide die Politik langsam und träge machen. Die sorgsame Vorbereitung von solchen Kampagnen benötigt sehr viel Zeit und noch mehr Ressourcen (was tendenziell eher die Seite bzw. Initiative mit größeren finanziellen Mitteln bevorzugt). In Krisenszenarien braucht es jedoch schnelles Handeln und genau dafür wurden die Volksvertreter gewählt. Auch wenn man persönlich keine Partei findet, die zu 100% die eigene Wertehaltung und Interessen vertritt, kann doch jeder diejenige Partei wählen, mit der er oder sie die größte Schnittmenge aufweist. Den handelnden Personen muss dann auch ein gewisses Maß an Vertrauen und Entscheidungskompetenz in wichtigen Angelegenheiten zugetraut werden, ansonsten könnte man gleich auf die repräsentative Demokratie verzichten.
Um auch einen Konnex zum Asset-Management herzustellen möchte ich noch einen groben Vergleich anstellen: Wie in der Politik der Wähler sich seine Partei aussuchen kann, kann es auch der Kunde hinsichtlich seines Vermögensverwalters/Fondsmanagers. Er kann sich vorab Philosophie, Strategie, Fokus, Themenschwerpunkte usw. der zur Auswahl stehenden Anbieter ansehen. Trifft er dann eine Entscheidung, veranlagt und gestioniert der Asset-Manager innerhalb der ihm vorgegeben Kriterien (oder in der Politik des Wahl- bzw. Regierungsprogramms – auch wenn dieses nicht streng verbindlich ist) das ihm anvertraute Kundenvermögen. Das grobe Gerüst und die Grenzen wurden ihm vorgegeben, innerhalb von diesen kann er aber eigenständig und ohne Rückfragen Entscheidungen treffen. Stellen sie sich vor, der Fondsmanager müsste wegen jeder Umschichtung oder taktischen Entscheidung beim Kunden nachfragen. Gerade unpopuläre Entscheidungen und Reformen sind manchmal aus perspektivischen Gründen notwendig und müssen getroffen werden (und würden so vom Kunden bzw. Wähler wahrscheinlich nicht vorgenommen werden).
Solche Entscheidungen sollten dann zusätzlich auch zeitnah erfolgen und generell ist davon auszugehen, dass der Fondsmanager doch wesentlich mehr Einblick und fachliche Kompetenz in diesem Bereich aufweisen sollte als der Kunde. Genauso verhält es sich dann in der Regel auch in der Politik. Auch dies ist ein Handwerk welches erlernt werden muss und viel Erfahrung benötigt. Ein gewisser Handlungsspielraum ohne regelmäßige Rückfragen muss den Akteuren einfach zugestanden werden.
Ich will nicht behaupten, dass eine Bürgerbeteiligung für alle Bereiche schlecht ist und der Wählerwille bzw. gegebene Wahlversprechen werden auch nicht immer berücksichtigt und eingehalten, aber eine massive Ausweitung der direktdemokratischen Elemente sollte zumindest kritisch hinterfragt werden.
Hier können Sie den Verfasser gerne kontaktieren: daniel.kupfner@securitykag.at
Risikohinweis
HINWEIS: Die Security BLOGS stellen lediglich die persönliche Meinung des Verfassers im Erstellungszeitpunkt und daher nicht die Meinung des Medieninhabers dar. Eine Haftung für diese Aussagen kann vom Medieninhaber ausdrücklich nicht übernommen werden. Die Wertentwicklung der Vergangenheit lässt keine verlässlichen Rückschlüsse auf die zukünftige Entwicklung eines Investmentfonds zu. Ausgabe- und Rücknahmespesen der Fonds sowie sonstige externe Spesen und Steuern sind in den Performanceberechnungen nicht berücksichtigt und mindern die Performance. Ertragserwartungen stellen bloße Schätzungen zum Zeitpunkt der Erstellung der Informationen dar und sind kein verlässlicher Indikator für eine tatsächliche künftige Entwicklung. Die aktuellen Prospekte und Basisinformationsblätter (BIB) sind in deutscher Sprache auf der Homepage www.securitykag.at (Fonds) sowie am Sitz der Emittentin Security Kapitalanlage AG, Burgring 16, 8010 Graz und der Depotbank Liechtensteinische Landesbank (Österreich) AG, Heßgasse 1, 1010 Wien, kostenlos erhältlich. Beachten Sie bitte auch die weitergehenden Risikohinweise in den Verkaufsprospekten und unter www.securitykag.at/fonds/risikohinweis/ sowie die Offenlegung im Sinne des § 25 Mediengesetz und www.securitykag.at/fusszeile/impressum-offenlegung/