Impressum

Security Kapitalanlage AG

Burgring 16
8010 GRAZ
AUSTRIA

registriert beim Landes- als Handelsgericht Graz unter der Firmenbuchnummer FN 37724 b

Aufsichtsbehörde: Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA), Bereich: Bankenaufsicht 

Konzession: siehe Angaben nach dem österreichischen Mediengesetz zu 3)

Unternehmensgegenstand des Medieninhabers

 

Wichtigste gesetzliche Grundlagen: siehe unter https://www.ris.bka.gv.at

Investmentfondsgesetz 2011 (InvFG 2011), BGBI . I NR. 77/2011 i.d.g.F.

Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz (AIFMG), BGBI . I Nr. 135/2013 i.d.g.F.

Bankwesengesetz (BWG), BGBI . Nr. 532/1993 i.d.g.F.

 

UID Nr.: ATU 40257903
DVR Nummer: 0588849
BLZ: 76.254

LEI: 529900Q16HN85F0S8T95

 

Außerordentliches Mitglied des Verbandes der österreichischen Banken und Bankiers

 

T +43 (316) 80 71 - 0

F +43 (316) 80 71 - 7200

I www.securitykag.at

E office@securitykag.at

 


Angaben nach dem österreichischen Mediengesetz

1) Medieninhaber und Herausgeber

Security Kapitalanlage AG

Burgring 16, 8010 Graz

 

VORSTAND:

Mag. Wolfgang Ules, Vorstandsvorsitzender ab 1.5.2023

Alfred Kober, MBA (ab 1.1.2023)

Stefan Winkler, M.Sc.

 

AUFSICHTSRAT:

Vorsitzender des Aufsichtsrates

Dr. Othmar Ederer

Stellvertretender Vorsitzender

Mag. Klaus Scheitegel

Mitglieder des Aufsichtsrates

Dr. Gernot Reiter

MMag. Paul Swoboda

Mag. Berthold Troiß

 

 

2) Eigentumsverhältnisse

Am Medieninhaber zu 100% beteiligt:

Schelhammer Capital Bank AG, Goldschmiedgasse 3, 1010 Wien

Weitere Informationen über die Organe der Schelhammer Capital Bank AG und innerhalb der GRAWE Bankengruppe (mittelbare Beteiligungen an der Security Kapitalanlage AG) finden Sie unter dem Link: http://www.schelhammer.at/impressum/ und im zweiseitigen Download-Dokument:

Offenlegung nach § 25 Mediengesetz unter

Impressum/Offenlegung

 

3) Unternehmensgegenstand des Medieninhabers

Die Security Kapitalanlage AG ist zur Verwaltung von Kapitalanlagefonds nach dem Investmentfondsgesetz - InvFG 2011, BGBl. Nr. 77/2011 (Investmentgeschäft) gemäß § 1 Abs. 1 Z 13 BWG, BGBl. Nr. 532/1993, in der derzeit geltenden Fassung berechtigt. Des Weiteren wurde sie als Alternativer Investmentfonds Manager gemäß § 6 Abs. 1 iVm § 4 Abs. 1 AIFMG konzessioniert und ist zur Verwaltung von Alternativen Investmentfonds berechtigt.

 

4) Grundlegende inhaltliche Richtung

  • Unternehmenspräsentation

  • Information über die von der Security Kapitalanlage AG aufgelegten Fonds

  • Information zu allgemeinen Themen; insbesondere zu den Bereichen Wirtschaft, Kapital- und Devisenmärkte

 

5) Änderungen

Die Security Kapitalanlage AG behält sich das Recht vor, Änderungen oder Ergänzungen der bereitgestellten Informationen ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen.  


Offenlegung

Offenlegungspflichten gemäß § 65a BWG

Gemäß § 65a Bankwesengesetz (BWG) haben Kreditinstitute auf ihrer Internetseite darzustellen, auf welche Weise sie die Bestimmungen der §§ 5 Abs.1 Z 6 bis 9a, 28a Abs. 5 Z1 bis 5, 29, 39b, 39c, 64 Abs 1 Z 18 und 19 sowie der Anlage zu § 39b BWG einhalten, insofern diese anwendbar sind.

Dazu informiert Security Kapitalanlage AG wie folgt:

 

§§ 5 Abs.1 Z 6 bis 9a, 28a Abs. 5 Z1 bis 5 BWG: Fit & Proper Policy

Zur bestmöglichen Sicherstellung der Eignung von Mitgliedern des Aufsichtsrates und des Vorstandes sowie von Mitarbeiter in Schlüsselpositionen besteht im Bankenkonzernbereich eine eigene Fit & Proper-Policy, die unter anderem die relevanten Kriterien sowie den Prozess zur Eignungsbeurteilung des genannten Personenkreises festlegt. Diese wurde im Wesentlichen auch vom Aufsichtsrat der Security KAG übernommen. Außerdem werden für alle Vorstände, Aufsichtsräte und Mitarbeiter in Schlüsselpositionen einschlägige externe und interne Schulungen und Fortbildungsmaßnahmen angeboten und sind von diesen zu absolvieren.

§ 29 BWG (Bestimmungen zum Nominierungsausschuss) ist für die Gesellschaft nicht anwendbar.

 

§§39b und 39 c samt Anlage zu § 39 BWG: Vergütungspolitik und-praktiken

Die Überwachung der Einhaltung der Bestimmungen gemäß §§ 39b samt Anlage und 39c BWG erfolgen durch den Aufsichtsrat der HYPO BANK BURGENLAND AG, der die entsprechenden Vergütungsrichtlinien der Kreditinstitutsgruppe, die bei der Festlegung und Anwendung der Vergütungspolitik und der Vergütungspraktiken zum Einsatz kommen, überwacht. Ein Vergütungsausschuss ist nicht eingerichtet. Des Weiteren hat die Security Kapitalanlage AG eigene Vergütungsrichtlinien erlassen, siehe Vergütungspolitik unter: http://www.securitykag.at/fonds/anlegerinformationen