Fonds
Alle Fonds auf einen Blick.
Hinweis DE
Ab 1.1.2023 ist für alle in Deutschland zum Vertrieb zugelassene Fonds als Kontakt- und Informationsstelle im Sinne des § 306a Abs. 2 KAGB die ODDO BHF Aktiengesellschaft (früher BHF-Bank Aktiengesellschaft), Bockenheimer Landstrasse 10, 60323 Frankfurt am Main, bestellt. Bis 31.12.2022 fungiert als Kontakt- und Informationsstelle im Sinne des § 306a Abs. 2 KAGB in der Bundesrepublik Deutschland für die Fonds SUPERIOR 1 – Ethik Renten, SUPERIOR 2 – Ethik Mix, SUPERIOR 3 – Ethik, SUPERIOR 4 – Ethik Aktien, SUPERIOR 5 – Ethik Kurzinvest, SUPERIOR 6 - Global Challenges, Apollo Nachhaltig Aktien Global, Apollo Nachhaltig New World, Schelhammer Capital - Ausgewogenes Portfolio, Schelhammer Capital - Ertragsoptimiertes Portfolio und Apollo Nachhaltig High Yield Bond, Schelhammer Capital - Aktien, Schelhammer Capital - Anleihen und Schelhammer Capital - Aktien Aktiv die Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Platz der Republik, D-60325 Frankfurt am Main.
Global Bond
Global Equity
Grade Bond
Global Equity
Aktien Global
Emerging Market Equity
Euro Corporate Bond
Global Bond
High Yield Bond
Muendel Bond
New World
Global Equity
Global PortFolio
Moderate PortFolio
- Aktien
- Aktien Aktiv
Aktien Dividende
- Anleihen
- Ausgewogenes Portfolio
- Ertragsoptimiertes Portfolio
Sicherheitsoptimiertes Portfolio
– Ethik Renten
– Ethik Mix
– Ethik
– Ethik Aktien
– Ethik Kurzinvest
– Global Challenges
FondsTrader
Fonds Basis
Fonds Chance
Fonds Klassik
Zusätzliche Informationen
Als Zahl- und Informationsstelle in der Bundesrepublik Deutschland wurde für die Fonds SUPERIOR 1 – Ethik Renten, SUPERIOR 2 – Ethik Mix, SUPERIOR 3 – Ethik, SUPERIOR 4 – Ethik Aktien, SUPERIOR 5 – Ethik Kurzinvest, SUPERIOR 6 – Global Challenges, Apollo Nachhaltig Aktien Global, Apollo Nachhaltig New World, Schelhammer Capital – Ausgewogenes Portfolio, Schelhammer Capital – Ertragsoptimiertes Portfolio und Apollo Nachhaltig High Yield Bond, Schelhammer Capital – Aktien, Schelhammer Capital – Anleihen und Schelhammer Capital – Aktien Aktiv die Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Platz der Republik, D-60325 Frankfurt am Main, bestellt. Diese fungiert auch als Kontakt- und Informationsstelle im Sinne des § 306a Abs. 2 KAGB.
Für alle übrigen Fonds ist als Kontakt- und Informationsstelle im Sinne des § 306a Abs. 2 KAGB die ODDO BHF Aktiengesellschaft (früher BHF-Bank Aktiengesellschaft), Bockenheimer Landstrasse 10, 60323 Frankfurt am Main, bestellt.
Rücknahmeanträge für Investmentfondsanteile können dort zur Weiterleitung an die Depotbank eingereicht werden. Sämtliche Zahlungen an die Anleger (Rücknahmeerlöse, etwaige Ausschüttungen und sonstige Zahlungen) erfolgen direkt durch den Fonds.
Ebenfalls stehen den deutschen Anlegern an diesen Stellen kostenlos die gleichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung, auf die die Anteilinhaber in Österreich entsprechend dem österreichischen InvFG Anspruch haben; dies sind die Wesentlichen Anlegerinformationen (=KID bzw. KIID) und der ausführliche Prospekt, die Fondsbestimmungen, die geprüften Jahresberichte und die ungeprüften Halbjahresberichte sowie die Ausgabe- und Rücknahmepreise.
Die Ausgabe- und Rücknahmepreise werden börsentäglich für die Fonds: SUPERIOR 1 – Ethik Renten, SUPERIOR 2 – Ethik Mix, SUPERIOR 3 – Ethik, SUPERIOR 4 – Ethik Aktien und SUPERIOR 5 – Ethik Kurzinvest im „Handelsblatt“ für die übrigen Fonds: in der „Börsen-Zeitung“ veröffentlicht.
Sämtliche übrigen Informationen und Mitteilungen an die Anleger werden im elektronischen „Bundesanzeiger“ (www.bundesanzeiger.de) veröffentlicht.
Wir weisen darauf hin, dass die auf dieser Website zu findenden Fact Sheets grundsätzlich nur für den Vertrieb in Österreich geeignet sind. Dort finden Sie aber auch die steuerliche Behandlung der Fonds für den deutschen Investor.
Aktiengewinn
Aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung des EuGH-Urteils vom 20. Oktober 2011 in der Rechtssache C-284/09 („Streubesitzdividenden“) sind für den Zeitraum ab dem 1. März 2013 für deutsche Investoren anstelle des bisherigen einheitlichen Aktiengewinns zwei Aktiengewinne zu ermitteln, einen gemäß § 3 Nr. 40 dEStG (Aktiengewinn 1) und einen gemäß § 8b dKStG (Aktiengewinn 2). Anbei finden Sie die Aktiengewinne für den Zeitraum vom 1. März 2013 bis 28. Juni 2013:
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Sicherheit
faktenbasiert.