
Blog / Nachhaltigkeit
09. März 2026
SFDR 2.0: Was sich für nachhaltige Investments künftig ändern soll und warum das gut ist
Als nachhaltige Geldanlage vor einigen Jahren ihren Durchbruch erlebte, war die Euphorie groß – bei Anleger:innen, Unternehmen und Asset Managern gleichermaßen. Mit dem raschen Wachstum traten jedoch auch strukturelle Herausforderungen zutage: Komplexe regulatorische Vorgaben, eine teilweise unzureichende Datenlage und eine schwer nachvollziehbare Abgrenzung zwischen wirklich nachhaltigen Produkten und solchen, die lediglich ESG‑Faktoren berücksichtigen. Genau hier setzt die Reform der Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) an. Sie soll ein System ordnen, das in kurzer Zeit stark gewachsen ist und dadurch an Klarheit verloren hat.
Warum die Reform notwendig wurde
Die SFDR, die seit 10. März 2021 gilt, war ursprünglich nicht als Produktlabel konzipiert. Dennoch entwickelten sich die Kategorien Artikel 8 und Artikel 9 faktisch zu Marktstandards – mit problematischen Folgen. Produkte wurden anhand formaler Offenlegungspflichten bewertet, nicht anhand ihrer tatsächlichen Nachhaltigkeitswirkung. Die Definition von „sustainable investment“ war unpräzise und führte zu erheblichen Interpretationsspielräumen. Gleichzeitig waren die Datenanforderungen für viele Marktteilnehmer:innen schwer erfüllbar, was die Vergleichbarkeit von Produkten erschwerte.
Die Reform reagiert auf diese Schwachstellen und soll das System künftig klarer, konsistenter und stärker an den unterschiedlichen Nachhaltigkeitsstrategien des Marktes ausrichten.
Die drei neuen Produktkategorien
Kernstück der Reform ist ein neues Klassifikationssystem, das die bisherigen Artikel‑Kategorien ersetzt. Künftig sollen Fonds in drei klar definierte Gruppen eingeteilt werden:
- Nachhaltige Kategorie (Sustainable): Produkte mit einem expliziten, messbaren Nachhaltigkeitsziel (Klima‑, Umwelt‑ oder Sozialziel).
- Übergangskategorie (Transition): Produkte, die Unternehmen auf einem nachvollziehbaren Transformationspfad begleiten, auch wenn diese noch nicht nachhaltig sind.
- ESG‑Grundlagenkategorie (ESG Basics): Produkte, die grundlegende ESG‑Faktoren berücksichtigen, ohne ein spezifisches Nachhaltigkeits‑ oder Transformationsziel zu verfolgen.
Diese Einteilung schafft Transparenz und bildet die Vielfalt nachhaltiger Investmentansätze deutlich besser ab.
Wegfall zentraler Problemfelder
Die Reform beseitigt zwei wesentliche Schwachstellen der bisherigen SFDR:
- Streichung der Definition von „sustainable investment“: Dadurch entfallen Interpretationsspielräume, die zu Unsicherheiten und zahlreichen Rückstufungen bei den Fonds geführt haben.
- Wegfall der PAI‑Offenlegung auf Unternehmensebene: Dies reduziert den administrativen Aufwand erheblich und verlagert den Fokus zurück auf die Produktebene.
Darüber hinaus sollen die Verringerungen von Offenlegungsverpflichtungen auf Produktebene dazu führen den Fokus insbesondere für Privatanleger:innen auf die relevanten Nachhaltigkeitsmerkmale von Finanzprodukten zu lenken.
Was die Reform für Asset Manager bedeutet
Für Asset Manager stellt die Reform weit mehr dar als eine technische Anpassung. Sie verändert die Art und Weise, wie nachhaltige Investmentstrategien konzipiert, gesteuert und kommuniziert werden.
- Produktpaletten können neu ausgerichtet werden: Die Neuausrichtung der Produktkategorien erfordert eine umfassende Überprüfung bestehender Fondsportfolios. Produkte, die bislang unter Artikel 8 oder 9 geführt wurden, müssen künftig einer der drei neuen Kategorien zugeordnet werden und diese Zuordnung muss sowohl regulatorisch belastbar als auch für Anleger:innen nachvollziehbar sein. Das bedeutet, dass Investmentprozesse, Ausschlusskriterien, Engagement‑Strategien und Zielsetzungen klarer definiert und konsistenter dokumentiert werden müssen.
- Die Kommunikation mit Anleger:innen wird klarer: Gleichzeitig verbessert die Reform die Kommunikation mit Anleger:innen. Die neuen Kategorien sind intuitiver und ermöglichen eine präzisere Darstellung der jeweiligen Investmentstrategie. Ein Fonds mit einem klaren Nachhaltigkeitsziel kann dies künftig deutlicher hervorheben, während ein Transformationsfonds nicht mehr mit streng nachhaltigen Produkten verwechselt wird. Das stärkt die Glaubwürdigkeit insbesondere in einem Umfeld, in dem Greenwashing‑Vorwürfe zunehmen.
- Engagement und Transition gewinnen an Bedeutung: Darüber hinaus gewinnt aktives Engagement an Bedeutung. Die neue Kategorie „Transition“ schafft erstmals einen klaren regulatorischen Rahmen für Fonds, die bewusst in Unternehmen investieren, die sich auf einem glaubwürdigen Transformationspfad befinden. Asset Manager können dadurch stärker als aktive Einflussnehmer auftreten – durch strukturierten Dialog, konkrete Zielvorgaben und die Begleitung von Veränderungsprozessen. Nachhaltige Wirkung rückt damit stärker in den Mittelpunkt.
- Datenqualität bleibt entscheidend: Trotz reduzierter Offenlegungspflichten bleibt die Datenqualität ein entscheidender Erfolgsfaktor. Robuste ESG‑Daten sind weiterhin notwendig, um Risiken zu bewerten, Strategien zu steuern und die Einhaltung der neuen Kategorien sicherzustellen. Die Fähigkeit, Daten aus unterschiedlichen Quellen zu integrieren und qualitativ zu bewerten, wird damit noch stärker zu einem Wettbewerbsvorteil.
Was Anleger erwarten können
Für Anleger:innen bringt die Reform vor allem mehr Transparenz. Die neuen Kategorien machen klar erkennbar, ob ein Fonds:
- ein konkretes Nachhaltigkeitsziel verfolgt,
- Unternehmen aktiv auf ihrem Transformationspfad begleitet oder
- ESG‑Faktoren als Teil eines breiteren Investmentprozesses integriert.
In einer Zeit, in der nachhaltige Geldanlage zunehmend kritisch betrachtet wird, kann die SFDR‑Reform einen wichtigen Wendepunkt darstellen. Sie schafft ein System, das weniger bürokratisch, dafür aber klarer, vergleichbarer und wirkungsorientierter ist – und damit einen wertvollen Beitrag zur langfristigen Wertschöpfung leisten kann. Da sich die SFDR‑Reform 2.0 jedoch noch im politischen Abstimmungsprozess befindet, sind Änderungen am aktuellen Entwurf weiterhin möglich.
Ich freue mich daher besonders, am diesjährigen Sustainable Investor Summit in Wien teilzunehmen und gemeinsam mit Expert:innen aus den Bereichen Asset Management, Regulierung, ESG‑Rating und Zertifizierung über das Thema „SFDR 2.0: Vom Regulierungsrahmen zur investierbaren Transition“ zu diskutieren.
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