Impressum & Offenlegung

Security Kapitalanlage AG

Burgring 16
8010 GRAZ
AUSTRIA

registriert beim Landes- als Handelsgericht Graz unter der Firmenbuchnummer FN 37724 b
Aufsichtsbehörde: Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA), Bereich: Bankenaufsicht
Konzession: siehe Angaben nach dem österreichischen Mediengesetz zu 3)
Unternehmensgegenstand des Medieninhabers

Wichtigste gesetzliche Grundlagen: siehe unter https://www.ris.bka.gv.at

Investmentfondsgesetz 2011 (InvFG 2011), BGBI . I NR. 77/2011 i.d.g.F.
Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz (AIFMG), BGBI . I Nr. 135/2013 i.d.g.F.
Bankwesengesetz (BWG), BGBI . Nr. 532/1993 i.d.g.F.

UID Nr.: ATU 40257903
DVR Nummer: 0588849
BLZ: 76.254
LEI: 529900Q16HN85F0S8T95

Außerordentliches Mitglied des Verbandes der österreichischen Banken und Bankiers

Mitglied der Vereinigung Österreichischer Investmentgesellschaften https://www.voeig.at/

T +43 (316) 80 71 – 0
F +43 (316) 80 71 – 7200
www.securitykag.at
office@securitykag.at

Angaben nach dem österreichischen Mediengesetz

1) Medieninhaber und Herausgeber

Security Kapitalanlage AG
Burgring 16, 8010 Graz

VORSTAND:
Mag. Wolfgang Ules, Vorstandsvorsitzender
Alfred Kober, MBA
Stefan Winkler, M.Sc.

AUFSICHTSRAT:
Vorsitzender des Aufsichtsrates
MMag. Paul Swoboda
Stellvertretender Vorsitzender
Mag. Klaus Scheitegel
Mitglieder des Aufsichtsrates
Dr. Othmar Ederer
Dr. Gernot Reiter
Mag. Berthold Troiß

2) Eigentumsverhältnisse

Am Medieninhaber zu 100% beteiligt:
Schelhammer Capital Bank AG, Goldschmiedgasse 3, 1010 Wien
Weitere Informationen über die Organe der Schelhammer Capital Bank AG und innerhalb der GRAWE Bankengruppe (mittelbare Beteiligungen an der Security Kapitalanlage AG) finden Sie unter diesem Link und im zweiseitigen Download-Dokument:

Offenlegung nach § 25 Mediengesetz unter

3) Unternehmensgegenstand des Medieninhabers

Die Security Kapitalanlage AG ist zur Verwaltung von Kapitalanlagefonds nach dem Investmentfondsgesetz – InvFG 2011, BGBl. Nr. 77/2011 (Investmentgeschäft) gemäß § 1 Abs. 1 Z 13 BWG, BGBl. Nr. 532/1993, in der derzeit geltenden Fassung berechtigt. Des Weiteren wurde sie als Alternativer Investmentfonds Manager gemäß § 6 Abs. 1 iVm § 4 Abs. 1 AIFMG konzessioniert und ist zur Verwaltung von Alternativen Investmentfonds berechtigt.

4) Grundlegende inhaltliche Richtung

  • Unternehmenspräsentation
  • Information über die von der Security Kapitalanlage AG aufgelegten Fonds
  • Informationen zu allgemeinen Themen, insbesondere zu den Bereichen Wirtschaft, Kapital- und Devisenmärkte

5) Änderungen

Die Security Kapitalanlage AG behält sich das Recht vor, Änderungen oder Ergänzungen der bereitgestellten Informationen ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen.

Offenlegung

Gemäß § 65a Bankwesengesetz (BWG) haben Kreditinstitute auf ihrer Internetseite darzustellen, auf welche Weise sie die Bestimmungen der §§ 5 Abs.1 Z 6 bis 9a, 28a Abs. 5 Z 1 bis 5, 29, 39b, 39c, 64 Abs 1 Z 18 und 19 sowie der Anlage zu § 39b BWG einhalten, insofern diese anwendbar sind.
Dazu informiert Security Kapitalanlage AG („Security KAG“) wie folgt:

§§ 5 Abs.1 Z 6 bis 9a, 28a Abs. 5 Z1 bis 5 BWG: Fit & Proper Policy
Zur bestmöglichen Sicherstellung der Eignung von Mitgliedern des Aufsichtsrates und des Vorstandes sowie von Mitarbeiter in Schlüsselpositionen besteht im Bankenkonzernbereich eine eigene Fit & Proper-Policy, die unter anderem die relevanten Kriterien sowie den Prozess zur Eignungsbeurteilung des genannten Personenkreises festlegt. Diese wurde im Wesentlichen vom Aufsichtsrat und Vorstand der Security KAG übernommen. Außerdem werden für alle Vorstände, Aufsichtsräte und Mitarbeiter in Schlüsselpositionen einschlägige externe und interne Schulungen und Fortbildungsmaßnahmen angeboten und sind von diesen zu absolvieren.

§ 29 BWG (Bestimmungen zum Nominierungsausschuss) ist für die Security KAG nicht anwendbar.

Die §§ 39b und 39c BWG sowie die Anlage zu § 39b BWG sind für Verwaltungsgesellschaften gemäß § 10 Abs 6 InvFG 2011 nicht anwendbar. Die für eine Verwaltungsgesellschaft einzuhaltenden Vorgaben in Hinblick auf Vergütung­spolitik und –praxis sind in den §§ 17a ff InvFG 2011 geregelt. Zur Einhaltung der §§ 17a ff InvFG 2011 sowie des aufgrund der Konzession als AIFM auf die Security KAG anwendbaren § 11 AIFMG und der Anlage 2 zu § 11 AIFMG hat der Vorstand der Security KAG mit Zustimmung des Aufsichtsrates eine aktualisierte Vergütungspolitik beschlossen welche mit der Geschäftsstrategie, den Zielen, Werten und langfristigen Interessen des Kreditinstitutes im Einklang steht und Vorkehrungen zur Vermeidung von Interessenkonflikten beinhaltet. In der Security KAG ist kein Vergütungsausschuss eingerichtet. Die Vergütungspolitik finden Sie unter: Anlegerinformationen

Die Finanzinformationen gemäß § 64 Abs. 1 Z 18 und 19 BWG werden im Anhang zum Jahresabschluss bzw. Konzernabschluss angegeben.

Bildrechte: Marlene Mautner, Julia Dax-Sinkovits, Julius Hirtzberger, Clemens Ratschan, Maria Ziegler, Florian Martys, Valerie Laudon

Mit
Sicherheit
faktenbasiert.

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Bitte informieren Sie sich in den gesetzlichen Verkaufs­unterlagen, wie beispielsweise im Prospekt oder dem Basis­informationsblatt (kurz „BIB“ gültig ab 1.1.2023), bevor Sie eine end­gültige Anlage­entschei­dung treffen. Beachten Sie die allgemeinen Risiko­hinweise unter Risikohinweis sowie die individuellen Risiko­hinweise der Fonds laut Prospekt sowie bei nachhaltigen Fonds unter Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen.