Blog / Nachhaltigkeit

27. Februar 2024

Nach­haltig­keits­bericht­erstattung – Quo vadis

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) führt zu umfassenden Neuerungen in der Nach­haltigkeits­bericht­erstattung. Die regula­torischen Änderungen bedeuten, dass neben den bisher NFRD-pflichtigen, d.h. große börsen­notierte, Unter­nehmen fortan auch große Unter­nehmen sowie börsennotierte KMUs ihre nachhaltigkeits­bezogenen Tätigkeiten offenlegen müssen. Als große Unternehmen werden jene qualifiziert, die zumindest zwei der drei nachfolgenden Voraus­setzungen erfüllen: Netto­umsatz von 40 Millionen Euro, Bilanz­summe von 20 Millionen Euro und/oder im Durch­schnitt 250 Beschäftigte im Laufe des Berichts­jahres. Die Erweiterung des Anwendungs­bereiches führt Schätzungen zufolge zu einer über 20fachen Erhöhung der berichts­pflichtigen Unternehmen in Österreich ab 2025. Die Vorgaben der CSRD sehen in diesem Zusammenhang ein detailliertes Stufen­modell für das Inkraft­treten der berichts­pflichtigen Unter­nehmen vor.

Die nunmehr aufgrund der CSRD geltenden Bestim­mungen, die noch in nationales Recht umgesetzt werden müssen, unterliegen einem einheitlichen und strengen Berichts­standard: dem European Sustainability Reporting Standard (ESRS) der EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group). Vor diesem Hinter­grund wird sichergestellt, dass Anleger:innen abseits von finanziellen Unter­nehmens­kennzahlen auch eine Vielzahl an nach­haltigkeitsrelevanten Infor­mationen transparent und einheitlich zur Verfügung gestellt werden.

Wenngleich die Security KAG den regulatorischen Bestim­mungen der CSRD nicht unterliegt, sehen wir uns dazu verpflichtet, umfassend über unsere nachhaltig­keits­bezogenen Tätigkeiten, auf Unternehmens- und Produktebene zu berichten. Dieser freiwillige Nach­haltigkeits­report bietet einen Überblick über die bisherigen Umsetzungs­maßnahmen im Bereich der nach­haltigen Ent­wick­lungen sowie über zukünftige Ziel­setzungen der Security KAG. Der nächste Nach­haltig­keits­bericht wird im Q3 2024 veröffentlicht. Bleiben Sie am Laufenden und abonnieren Sie hierzu gerne unseren Newsletter.

Michelle Dirnberger-Wild
Leitung Nachhaltigkeit, Recht
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